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Detektive und Detekteien für Wirtschaftkriminalität spezialisiert

Die Arbeit von Detektiven und Detekteien auf gesetzlicher Grundlage



Die gesetzliche Grundlage der Arbeit der Detektive

Wer als Privatdetektiv arbeiten oder eine Wirtschaftsdetektei betreiben möchte, der benötigt in Deutschland lediglich einen Gewerbeschein. Dieser wird auf der Grundlage des Paragrafen 38 der Gewerbeordnung ausgestellt. Dieser besagt, dass das Gewerbe der Detektive besonders überwacht wird, weil es sich um ein so genanntes Vertrauensgewerbe handelt. Die Berufsbezeichnung Detektiv an sich ist in Deutschland nicht geschützt.

Dennoch ist es für jeden potentiellen Detektiv und Mitarbeiter einer Wirtschaftsdetektei ratsam, vor Beginn der Tätigkeit eine Ausbildung zu absolvieren. Das ist notwendig, weil man bei seiner künftigen täglichen Arbeit eine ganze Reihe von Gesetzen kennen muss. Die Palette reicht hier vom BGB über die Strafprozessordnung bis hin zum Datenschutzgesetz. Auch mit dem Vertrags- und Steuerrecht sollte sich der Privatermittler und Inhaber einer Detektei gut auskennen. So muss er beispielsweise wissen, dass er auf der Basis der Bestimmungen zur Jedermann Festnahme sogar Menschen vorübergehend festsetzen oder der Polizei übergeben kann, wenn er sie in flagranti bei einer Straftat erwischt hat.

Genauso wichtig für einen Detektiv ist das Vertragsrecht. Die geschäftliche Beziehung zwischen dem Klienten und dem Privatermittler oder der Detektei kommt durch einen Vertrag zustande. Dabei handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Dienstvertrag beinhaltet keine Erfolgsgarantie, denn diese kann vom Detektiv gar nicht abgegeben werden, wie das bei einem Werksvertrag der Fall sein müsste.

Möchte ein Detektiv zu seiner eigenen Sicherheit eine Waffe tragen, muss er sich auch mit den Bestimmungen zum deutschen Waffenrecht auskennen und für die nötige Sicherheit bei der Verwahrung seiner Ausrüstung sorgen. Also sollte er sich auch mit den Sicherheitsstufen bei der verfügbaren Tresortechnik auskennen.

Auch muss unterschieden werden, ob es sich bei der auszuübenden Tätigkeit um eine Ermittlung oder eine Bewachung handelt. Bei einer reinen Ermittlungstätigkeit benötigt man lediglich eine Gewerbeerlaubnis, während man bei einer Bewachung eine zusätzliche behördliche Erlaubnis beantragen muss. Diese Unterscheidung sollten vor allem diejenigen kennen, die sich als Detektiv in einem Kaufhaus betätigen möchte. Der Kaufhausdetektiv gehört in Deutschland rechtlich betrachtet zu den Bewachern.

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