Die Arbeit von Detektiven und Detekteien auf gesetzlicher Grundlage
Die gesetzliche Grundlage der Arbeit der Detektive
Wer als Privatdetektiv arbeiten oder eine Wirtschaftsdetektei betreiben möchte,
der benötigt in Deutschland lediglich einen Gewerbeschein. Dieser wird auf der
Grundlage des Paragrafen 38 der Gewerbeordnung ausgestellt. Dieser besagt, dass
das Gewerbe der Detektive besonders überwacht wird, weil es sich um ein so
genanntes Vertrauensgewerbe handelt. Die Berufsbezeichnung Detektiv an sich ist
in Deutschland nicht geschützt.
Dennoch ist es für jeden potentiellen Detektiv und Mitarbeiter einer
Wirtschaftsdetektei ratsam, vor Beginn der Tätigkeit eine Ausbildung zu
absolvieren. Das ist notwendig, weil man bei seiner künftigen täglichen Arbeit
eine ganze Reihe von Gesetzen kennen muss. Die Palette reicht hier vom BGB über
die Strafprozessordnung bis hin zum Datenschutzgesetz. Auch mit dem Vertrags-
und Steuerrecht sollte sich der Privatermittler und Inhaber einer Detektei gut
auskennen. So muss er beispielsweise wissen, dass er auf der Basis der
Bestimmungen zur Jedermann Festnahme sogar Menschen vorübergehend festsetzen
oder der Polizei übergeben kann, wenn er sie in flagranti bei einer Straftat
erwischt hat.
Genauso wichtig für einen Detektiv ist das Vertragsrecht. Die
geschäftliche Beziehung zwischen dem Klienten und dem Privatermittler oder der
Detektei kommt durch einen Vertrag zustande. Dabei handelt es sich um einen
Dienstvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Dienstvertrag
beinhaltet keine Erfolgsgarantie, denn diese kann vom Detektiv gar nicht
abgegeben werden, wie das bei einem Werksvertrag der Fall sein müsste.
Möchte ein Detektiv zu seiner eigenen Sicherheit eine Waffe tragen, muss
er sich auch mit den Bestimmungen zum deutschen Waffenrecht auskennen und für
die nötige Sicherheit bei der Verwahrung seiner Ausrüstung sorgen. Also sollte
er sich auch mit den Sicherheitsstufen bei der verfügbaren Tresortechnik
auskennen.
Auch muss unterschieden werden, ob es sich bei der auszuübenden Tätigkeit
um eine Ermittlung oder eine Bewachung handelt. Bei einer reinen
Ermittlungstätigkeit benötigt man lediglich eine Gewerbeerlaubnis, während man
bei einer Bewachung eine zusätzliche behördliche Erlaubnis beantragen muss.
Diese Unterscheidung sollten vor allem diejenigen kennen, die sich als Detektiv
in einem Kaufhaus betätigen möchte. Der Kaufhausdetektiv gehört in Deutschland
rechtlich betrachtet zu den Bewachern.


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